Revisionsgrund nur bei bereits im Verfahren bestehenden Tatsachen
- Michal Sosnecki
- 14. Feb. 2005
- 1 Min. Lesezeit
Ein Revisionsgrund liegt nur vor, wenn die geltend gemachte neue Tatsache im Zeitpunkt des Verfahrens bereits bestanden hat. Ein späteres Urteil stellt deshalb nie einen Revisionsgrund dar.