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Revisionsgrund nur bei bereits im Verfahren bestehenden Tatsachen

  • 14. Feb. 2005
  • 1 Min. Lesezeit

Ein Revisionsgrund liegt nur vor, wenn die geltend gemachte neue Tatsache im Zeitpunkt des Verfahrens bereits bestanden hat. Ein späteres Urteil stellt deshalb nie einen Revisionsgrund dar.



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