top of page

Revisionsgrund nur bei übersehenen, erheblichen Tatsachen

11. Dez. 2007
1 Min. Lesezeit

Die Revision eines bundesgerichtlichen Urteils kann nur verlangt werden, wenn das Gericht Tatsachen übersehen hat, die für das Verfahren erheblich sind.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page