top of page

Selbstbezichtigungsschutz nur bei Busse

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 21. Juli 2010
  • 1 Min. Lesezeit

Das Verbot des Zwangs zur Selbstbezichtigung gilt nur für Verfahren, in denen über eine Hinterziehungsbusse entschieden wird, nicht jedoch für die Nachsteuer, da diese keine Strafsanktion darstellt.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page