Selbstbezichtigungsschutz nur bei Busse
- Thanusiya Wimalanathan
- 21. Juli 2010
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Das Verbot des Zwangs zur Selbstbezichtigung gilt nur für Verfahren, in denen über eine Hinterziehungsbusse entschieden wird, nicht jedoch für die Nachsteuer, da diese keine Strafsanktion darstellt.