Bei einer vom Schweizer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung als Salär bzw. als persönlicher Beitrag an den Lebensunterhalt der Gesuchstellerin ausgerichtete Leistung zur Erarbeitung einer Habilitation handelt es sich nicht um Unterstützung (Stipendium), sondern um steuerbares Einkommen.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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