Feststellung des Steuerdomizils: Bei längerem unangefochtenem Hauptsteuerdomizil (rund 35 Jahre seit Geburt) ist es nicht an diesem Domizilort, das Weiterbestehen darzutun, sondern vielmehr am Steuerzahler bzw. am Zuzugskanton, die Verlegung des Hauptsteuerdomizils nachzuweisen.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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