Steuerdomizil: Vorrang des Familienorts bei Wochenaufenthaltern
- Thanusiya Wimalanathan
- 7. Mai 2008
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Steuerdomizil bei einem Wochenaufenthalter: Gelingt dem Steuerpflichtigen der Nachweis besonders starker familiärer und gesellschaftlicher Beziehungen am Wochenendort, so haben die Steuerbehörden gewichtige wirtschaftliche und allenfalls persönliche Beziehungen zum Arbeitsort zu belegen. Andernfalls befindet sich der Wohnsitz am Familienort.