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Steuerdomizil: Vorrang des Familienorts bei Wochenaufenthaltern

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 7. Mai 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Steuerdomizil bei einem Wochenaufenthalter: Gelingt dem Steuerpflichtigen der Nachweis besonders starker familiärer und gesellschaftlicher Beziehungen am Wochenendort, so haben die Steuerbehörden gewichtige wirtschaftliche und allenfalls persönliche Beziehungen zum Arbeitsort zu belegen. Andernfalls befindet sich der Wohnsitz am Familienort.



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