Steuerliche Anerkennung von Treuhandverhältnissen nur bei Nachweis
- Michal Sosnecki
- 29. Jan. 2015
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Ein Treuhandverhältnis kann steuerlich nur anerkannt werden, wenn die Vorgaben des Merkblattes „Treuhandverhältnisse“ der ESTV erfüllt sind oder das Vorliegen eines Treuhandverhältnisses auf andere Weise einwandfrei nachgewiesen wird.