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Steuerliche Anerkennung von Treuhandverhältnissen nur bei Nachweis

  • 29. Jan. 2015
  • 1 Min. Lesezeit

Ein Treuhandverhältnis kann steuerlich nur anerkannt werden, wenn die Vorgaben des Merkblattes „Treuhandverhältnisse“ der ESTV erfüllt sind oder das Vorliegen eines Treuhandverhältnisses auf andere Weise einwandfrei nachgewiesen wird.



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