Steuerpflicht von juristischen Personen bei Sitz oder Verwaltung
- Thanusiya Wimalanathan
- 22. Feb. 2008
- 1 Min. Lesezeit
Doppelbesteuerung: Eine juristische Person ist in dem Kanton steuerpflichtig, in dem sich der Sitz der Gesellschaft oder die tatsächliche Verwaltung befindet. Unterhält eine Gesellschaft am Ort ihres statutarischen Sitzes eine wesentliche Büroinfrastruktur, so ist anzunehmen, dass sich dort auch der effektive Verwaltung befindet.