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AutorenbildMichal Sosnecki

Strafurteil kein Revisionsgrund bei fehlendem Zusammenhang mit Steuerentscheid

Revisionsgrund: Eine strafrechtliche Verurteilung stellt nicht in jedem Fall einen rechtskräftigen Entscheid dar, aufgrund dessen neu überprüft wird. Haben die Urteile mit den Steuerentscheiden nichts zu tun, ist eine Revision ausgeschlossen.



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