Strafurteil kein Revisionsgrund bei fehlendem Zusammenhang mit Steuerentscheid
- Michal Sosnecki
- 14. Juni 2005
- 1 Min. Lesezeit
Revisionsgrund: Eine strafrechtliche Verurteilung stellt nicht in jedem Fall einen rechtskräftigen Entscheid dar, aufgrund dessen neu überprüft wird. Haben die Urteile mit den Steuerentscheiden nichts zu tun, ist eine Revision ausgeschlossen.