Ungültiges Testament und Erbschaftssteuer
- Thanusiya Wimalanathan

- 28. Juli 2008
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Wird der formell nicht korrekt zustande gekommene letzte Wille des Erblassers erbschaftssteuerlich nicht berücksichtigt, so ist kein Bundesrecht verletzt; insbesondere handelt es sich nicht um Willkür.