Unrechtmäßige Auflage rechtfertigt keine ermessensbasierte Einschätzung
- Michal Sosnecki

- 17. Juni 2015
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Die Nichterfüllung einer unrechtmässigen Auflage kann nicht als Verletzung von Verfahrenspflichten betrachtet werden, die eine Einschätzung nach pflichtgemässem Ermessen zur Folge haben.