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Unterzeichnung ohne Kontrolle der Steuererklärung stellt Eventualvorsatz dar

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 8. März 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Steuerstrafverfahren: Wer eine - durch einen Treuhänder erstellte - Steuererklärung ohne jegliche Kontrolle unterzeichnet, missachtet jegliche Vorsicht. Ein solches Vorgehen stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts Eventualvorsatz dar, nicht bloss Fahrlässigkeit.



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