Unterzeichnung ohne Kontrolle der Steuererklärung stellt Eventualvorsatz dar
- Michal Sosnecki

- 8. März 2007
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Steuerstrafverfahren: Wer eine - durch einen Treuhänder erstellte - Steuererklärung ohne jegliche Kontrolle unterzeichnet, missachtet jegliche Vorsicht. Ein solches Vorgehen stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts Eventualvorsatz dar, nicht bloss Fahrlässigkeit.