Unzulässige Abschreibungen auf Beteiligungen
- Michal Sosnecki
- 26. Nov. 2020
- 1 Min. Lesezeit
Wenn die Beteiligung einer Aktiengesellschaft seit ihrem Erwerb nicht wesentlich an Wert verloren hat, sind darauf keine Abschreibungen zulässig. Die Steuerbehörde kann in der aktuellen Periode auch die in Vorjahren getätigten Abschreibungen aufrechnen.