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AutorenbildMichal Sosnecki

Verdecktes Eigenkapital: Drittvergleich und Kreisschreiben

Bei der Berechnung des verdeckten Eigenkapitals einer juristischen Person, kann die Steuerverwaltung auf das Kreisschreiben Nr. 6 der ESTV abstellen, wenn die Gesellschaft nicht nachweisen kann, dass das von der Muttergesellschaft gewährte Darlehen dem Drittvergleich standhält.



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