Verlustverrechnung bei Mantelhandel und Fusion
- Thanusiya Wimalanathan

- 17. März 2008
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Bei einem sog. Mantelhandel bzw. einer Fusion wird die Verlustverrechnung nicht zugelassen, wenn die übernommene Gesellschaft bereits vor der Fusion wirtschaftlich (faktisch) liquidiert oder in liquide Form gebracht wurde oder wenn sie kurz nach der Übernahme wirtschaftlich liquidiert wird.