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Vermutung bei ausserordentlichen Einkünften

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 28. Sept. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Besteuerung von ausserordentlichen Einkünften: Wenn sehr hohen Einkünften im Bemessungsjahr keine vergleichbaren Einkünfte in den Vorjahren gegenüberstehen, besteht die natürliche Vermutung, dass es sich nicht um ordentliches Einkommen handelt. Vom Beschwerdeführer kann jedoch aufgezeigt werden, weshalb das hohe Einkommen des Bemessungsjahres auf der ordentlichen Tätigkeit beruht.



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