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Verspätete Einsprache: Nichteintreten gerechtfertigt

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 5. Nov. 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Das Steueramt trat zu Recht nicht auf die Einsprache des Beschwerdeführers ein, da diese verspätet eingereicht worden war.



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