Verlegt eine Gesellschaft nach der Veräusserung ihres Hauptaktivums den statutarischen Sitz in einen anderen Kanton und lässt sie danach nur noch die laufenden Verträge auslaufen und nimmt Liquidationshandlungen vor, wird die tatsächliche Verwaltung am Wohnort des Präsidenten des Verwaltungsrats und nicht am statutarischen Sitz an der Domiziladresse des Beraters ausgeführt.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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