Wenn eine Aktiengesellschaft mit ausserkantonaler Betriebsstätte im Sitzkanton die Steuererklärung vorbehaltlos und ohne Steuerausscheidung einreicht, hat sie ihr Beschwerderecht verwirkt und muss eine Doppelbesteuerung hinnehmen, wenn der Betriebsstättekanton später ebenfalls eine Veranlagung vornimmt.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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