Verzicht auf Nutzniessungsrecht: Steuerfreier Kapitalgewinn
- Michal Sosnecki
- 21. Juni 2017
- 1 Min. Lesezeit
Verzichtet ein Nutzniesser auf sein Nutzniessungsrecht und erhält dafür eine Geldsumme stellt diese einen steuerfreien Kapitalgewinn und keine Entschädigung für die Nichtausübung eines Rechts dar.