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AutorenbildMichal Sosnecki

Verzicht auf Nutzniessungsrecht: Steuerfreier Kapitalgewinn

Verzichtet ein Nutzniesser auf sein Nutzniessungsrecht und erhält dafür eine Geldsumme stellt diese einen steuerfreien Kapitalgewinn und keine Entschädigung für die Nichtausübung eines Rechts dar.



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