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Verzicht auf Zeugeneinvernahme bei fehlenden Belegen

  • 21. Nov. 2006
  • 1 Min. Lesezeit

Zeugenanhörung: Es ist nicht zu beanstanden, wenn ein Verwaltungsgericht auf eine Einvernahme von Verwandten eines Steuerpflichtigen verzichtet wenn zum Vornherein klar ist, dass die betreffenden Zeugenaussagen das gänzliche Fehlen von schriftlichen Belegen nicht zu kompensieren vermögen.



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