Verzicht auf Zwischenveranlagung bei Erbfall aus Praktikabilitätsgründen
- Michal Sosnecki

- 31. Okt. 2007
- 1 Min. Lesezeit
Aus Gründen der Praktikabilität kann ein Verzicht auf Zwischenveranlagung infolge Vermögensanfalles von Todes wegen angezeigt sein.