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AutorenbildMichal Sosnecki

Volle Besteuerung bei getrennten Wohnsitzen internationaler Ehepaare

Die gemeinsame Besteuerung von Ehegatten, die rechtlich und tatsächlich in ungetrennter Ehe leben, kommt im internationalen Verhältnis nicht zum Tragen. Wenn Ehegatten in verschiedenen Ländern wohnen und der in der Schweiz wohnhafte Ehemann alleiniger wirtschaftlicher Eigentümer der Bankkonten ist, muss er die daraus stammenden Einkünfte vollumfänglich in der Schweiz versteuern.



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