Vorzugsmietzinsen: Bei reinen Mietverträgen unter Verwandten kann nicht bereits aus der Tatsache, dass der vereinbarte Mietzins unter dem Eigenmietwert liegt, auf Eigennutzung geschlossen werden. Das ist schon deshalb nicht der Fall, weil sich die Miete nicht ausschliesslich nach dem objektiven Marktwert bestimmen muss, sondern andere Gründe wie die unterschiedliche Beurteilung des Mietobjekts oder sonstige subjektive Gesichtspunkte für die Festsetzung des Mietzinses massgebend sein können.
Vorzugsmietzinsen: Keine Eigennutzung allein wegen Miete unter Eigenmietwert
Aktualisiert: 4. Nov.