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Wirtschaftliche Handänderung bei Verfügungsübertragung

23. Dez. 2008
1 Min. Lesezeit

Handänderungssteuer: Eine wirtschaftliche Handänderung auf Grundstücken wird angenommen, wenn wesentliche Teile der dem Grundeigentum innewohnenden Verfügungsmacht rechtsgeschäftlich übertragen werden, so dass das Rechtsgeschäft tatsächlich und wirtschaftlich wie eine zivilrechtliche Handänderung wirkt.



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