Wirtschaftliche Handänderung nur bei Übertragung der Mehrheitsaktien
26. Nov. 2015
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Damit eine wirtschaftliche Handänderung vorliegt, muss die überwiegende Mehrheit der Aktien an einer Immobiliengesellschaft übertragen werden. Dabei muss die Gesellschaft bereits zum Zeitpunkt der Transaktion als Immobiliengesellschaft gelten.