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Wirtschaftlicher Zusammenhang für Geschäftsvermögen notwendig

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 6. Jan. 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Besteht zwischen der Geschäftstätigkeit eines Einzelunternehmens (vorliegend: Anbieten von Werbekonzepten und anderen Dienstleistungen im Bereich Werbung, Design und Kommunikation) und einer Investition in Titel im Bereich New Economy, in Call-Options und in Gold kein wirtschaftlicher Zusammenhang, so stellen diese Posten kein Geschäftsvermögen dar.



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