Wirtschaftlicher Zusammenhang für Geschäftsvermögen notwendig
- Michal Sosnecki

- 6. Jan. 2011
- 1 Min. Lesezeit
Besteht zwischen der Geschäftstätigkeit eines Einzelunternehmens (vorliegend: Anbieten von Werbekonzepten und anderen Dienstleistungen im Bereich Werbung, Design und Kommunikation) und einer Investition in Titel im Bereich New Economy, in Call-Options und in Gold kein wirtschaftlicher Zusammenhang, so stellen diese Posten kein Geschäftsvermögen dar.