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Zuflusszeitpunkt bei Liegenschaftsverkauf

  • 17. Juni 2010
  • 1 Min. Lesezeit

Einkünfte aus der Veräusserung von Liegenschaften gelten in dem Zeitpunkt als zugeflossen, in welchem der Kaufvertrag durch öffentliche Beurkundung rechtsgültig abgeschlossen wurde und seine Erfüllung nicht unsicher erscheint.


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