top of page

„Zur Abholung gemeldet“ als Zustellversuch

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 21. März 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Der Vermerk der Post Zur Abholung gemeldet bedeutet, dass ein Zustellversuch stattgefunden hat, dass der Empfänger aber nicht vor Ort war. Das Fehlen eines entsprechenden Vermerks legt nahe, dass für eine fraglichen Sendung keine Abholungseinladung in den Briefkasten gelegt wurde.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page