Der Vermerk der Post Zur Abholung gemeldet bedeutet, dass ein Zustellversuch stattgefunden hat, dass der Empfänger aber nicht vor Ort war. Das Fehlen eines entsprechenden Vermerks legt nahe, dass für eine fraglichen Sendung keine Abholungseinladung in den Briefkasten gelegt wurde.
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Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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