„Zur Abholung gemeldet“ als Zustellversuch
- Michal Sosnecki
- 21. März 2011
- 1 Min. Lesezeit
Der Vermerk der Post Zur Abholung gemeldet bedeutet, dass ein Zustellversuch stattgefunden hat, dass der Empfänger aber nicht vor Ort war. Das Fehlen eines entsprechenden Vermerks legt nahe, dass für eine fraglichen Sendung keine Abholungseinladung in den Briefkasten gelegt wurde.