Zweckwidriger Kapitalbezug für Wohneigentum steuerlich neu bewertet
29. Jan. 2015
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Wird ein Kapitalbezug für Wohneigentumsförderung nicht zweckentsprechend verwendet, wird die Kapitalleistung zusammen mit dem übrigen Einkommen besteuert, auch wenn die Kapitalleistung mittels Sonderveranlagung bereits rechtskräftig veranlagt wurde.