Zwischenveranlagung bei grundlegender Einkommensänderung durch Berufswechsel
20. Dez. 2005
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Uebergangsrecht/Zwischenveranlagung: Soweit die notwendigen Voraussetzungen wie 'Berufswechsel' und 'Wesentlichkeit der Einkommensveränderung' erfüllt sind, liegt eine grundlegende Änderung des Einkommens im Sinne von Art. 45 lit. b DBG vor. Die Dauer der Veränderung kann grundsätzlich aufgrund einer Prognose beurteilt werden.