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30-Tage-Frist für Beschwerde gegen kantonale Erlasse

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 29. Nov. 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen einen kantonalen Erlasse ist innert 30 Tage zu erheben. Die Frist beginnt mit der nach kantonalem Recht massgebenden Veröffentlichung des Erlasses zu laufen.



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