30-Tage-Frist für Beschwerde gegen kantonale Erlasse
- Michal Sosnecki

- 29. Nov. 2007
- 1 Min. Lesezeit
Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen einen kantonalen Erlasse ist innert 30 Tage zu erheben. Die Frist beginnt mit der nach kantonalem Recht massgebenden Veröffentlichung des Erlasses zu laufen.