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Abweichung von Gutachten erfordert eingehende Begründung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 20. Juli 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 8. Nov. 2024

Ein Gericht ist nicht zwingend an ein Gutachten gebunden. Wird von einem Gutachten aber abgewichen, so ist dies eingehend zu begründen.


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