Abweichung von Gutachten erfordert eingehende Begründung
- Michal Sosnecki

- 20. Juli 2009
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 8. Nov. 2024
Ein Gericht ist nicht zwingend an ein Gutachten gebunden. Wird von einem Gutachten aber abgewichen, so ist dies eingehend zu begründen.