Anfechtung einer Abschreibungsverfügung: Begründungspflicht
Zur Anfechtung einer Abschreibungsverfügung genügt keine materielle Argumentation; die Unrechtmässigkeit der Abschreibung ist darzulegen.
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Zur Anfechtung einer Abschreibungsverfügung genügt keine materielle Argumentation; die Unrechtmässigkeit der Abschreibung ist darzulegen.
Steuerdomizil einer juristischen Person ist ihr Sitz, es sei denn, dieser ist nur ein Briefkasten; dann gilt der Ort der Verwaltung.
Bei Rückzug der Beschwerde und Abschreibung als gegenstandslos kann das Bundesgericht auf Gerichtskosten verzichten.
Eine Liegenschaft gilt als vernachlässigt, wenn Sanierungskosten den Kaufpreis übersteigen und umfangreiche Arbeiten erfordern.
Gemischt veranlasste Aufwendungen werden aufgeteilt; der Privatanteil wird mangels Kriterien ermessensweise geschätzt.
Bei teilweiser Vermietung ist der Eigenmietwert anteilig zu reduzieren und das Mietentgelt anzugeben.