Umfasst ein festgesetzter Eigenmietwert mehrere Wohnungen, von denen die Eine vermietet und die Andere vom Eigentümer selbst genutzt wird, so muss der Gesamteigenmietwert um den Anteil der fremdgenutzten Wohnung reduziert und an seiner Stelle das vereinnahmte Nutzungsentgelt deklariert werden.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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