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AutorenbildMichal Sosnecki

Eigenmietwertanpassung bei teilweiser Vermietung

Umfasst ein festgesetzter Eigenmietwert mehrere Wohnungen, von denen die Eine vermietet und die Andere vom Eigentümer selbst genutzt wird, so muss der Gesamteigenmietwert um den Anteil der fremdgenutzten Wohnung reduziert und an seiner Stelle das vereinnahmte Nutzungsentgelt deklariert werden.



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