Keine Verwirkung des Beschwerderechts bei Doppelbesteuerung
Beschwerderecht bei interkantonaler Doppelbesteuerung bleibt gewahrt; Verwirkung nur bei qualifiziertem Missbrauch möglich (E. 2, 4).
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Beschwerderecht bei interkantonaler Doppelbesteuerung bleibt gewahrt; Verwirkung nur bei qualifiziertem Missbrauch möglich (E. 2, 4).
VR-Honorare aus zwei nicht konzernverbundenen Gesellschaften sind im VAV abrechenbar, wenn sie mit der VR-Tätigkeit zusammenhängen.
Vor 2019 musste Zürich innerkantonale operative Verluste nicht mit Grundstückgewinnen verrechnen, auch ohne Spezialsteuerdomizil.
Verkauf von Grundstücken einer Kollektivgesellschaft an beherrschte AG ist mangels Betrieb kein steuerfreier Umstrukturierungstatbestand.
Berichtigung rechtskräftiger Veranlagungen ist bei Programmfehlern zulässig; solche Fehler gelten nicht als Rechtsanwendungsfehler.
Überführung landwirtschaftlicher Grundstücke ins Privatvermögen: Differenz zwischen Buchwert und Anlagekosten steuerbar, inkl. Gebäude.