Krankentaggeldprämien als Gewinnungskosten
Vom Arbeitgeber überwälzte Krankentaggeldprämien gelten als Gewinnungskosten, da sie nicht freiwillig bezahlt werden (E. 5).
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Vom Arbeitgeber überwälzte Krankentaggeldprämien gelten als Gewinnungskosten, da sie nicht freiwillig bezahlt werden (E. 5).
Sponsoring ohne direkten Werbeeffekt für Gesellschafter ist nicht geschäftsmässig begründet und gilt als geldwerte Leistung.
Kapitalbezug Säule 3a und gleichzeitiger Einkauf 2. Säule steuerlich zulässig; keine Anwendung von Art. 79b Abs. 3 BVG.
Ehegatten sind nicht getrennt, wenn sie zusammen wohnen; ein Eheschutzgesuch ändert daran nichts.
Ohne Verträge oder Belege für Zahlungen an nahestehende Gesellschaft sind Geschäftsbücher materiell unrichtig und Aufwendungen unbegründet.
Veräusserungsgewinn wird nach Honoraren auf Geschäftsort Bern und Betriebsstätte Solothurn verteilt, ohne Präzipuum für Bern.