Gerichtskosten bei Steuervermeidung nicht abzugsfähig
Gerichtskosten zur Vermeidung von Einkommenssteuern gelten nicht als Gewinnungskosten und sind steuerlich nicht abzugsfähig.
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Gerichtskosten zur Vermeidung von Einkommenssteuern gelten nicht als Gewinnungskosten und sind steuerlich nicht abzugsfähig.
Beiträge an deutsches Vorsorgewerk der Ärztekammer sind steuerlich abzugsfähig, auch bei sozialversicherungsrechtlicher Doppelunterstellung.
Vor Anrufung des Bundesgerichts sind kantonale Rechtsmittel bei Verlustanrechnung auf Grundstückgewinn auszuschöpfen.
In BL wird Betriebsverlust bei Grundstückgewinn verrechnet; nicht anrechenbarer Verlust fließt handelsrechtlich in den Verlustvortrag ein.
Eigenmietwertberechnung unter 60% der Marktmiete verstößt gegen die Verfassung.
Ohne plausible Erklärung wird ungewöhnliche Leistung als Zuwendung an Beteiligungsinhaber oder nahestehende Person angenommen.