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Verfassungswidrigkeit von zu niedrigem Eigenmietwert

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Eine Formel für die Berechnung des Eigenmietwerts, die in Einzelfällen zu einem Eigenmietwert von weniger als 60% der Marktmiete führt, ist verfassungswidrig.



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