Verfassungswidrigkeit von zu niedrigem Eigenmietwert
- Michal Sosnecki

- 12. Jan. 2017
- 1 Min. Lesezeit
Eine Formel für die Berechnung des Eigenmietwerts, die in Einzelfällen zu einem Eigenmietwert von weniger als 60% der Marktmiete führt, ist verfassungswidrig.