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AutorenbildMichal Sosnecki

Rechtsweg bei Verlustanrechnung

Soll ein Betriebsverlust an den Grundstückgewinn angerechnet werden, so müssen zuerst die kantonalen Rechtsmittel wie Revision oder Ergänzungsveranlagung ausgeschöpft werden, bevor das Bundesgericht angerufen werden kann.



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