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Rechtsweg bei Verlustanrechnung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 11. März 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Soll ein Betriebsverlust an den Grundstückgewinn angerechnet werden, so müssen zuerst die kantonalen Rechtsmittel wie Revision oder Ergänzungsveranlagung ausgeschöpft werden, bevor das Bundesgericht angerufen werden kann.



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