Rechtsweg bei Verlustanrechnung
- Michal Sosnecki
- 11. März 2019
- 1 Min. Lesezeit
Soll ein Betriebsverlust an den Grundstückgewinn angerechnet werden, so müssen zuerst die kantonalen Rechtsmittel wie Revision oder Ergänzungsveranlagung ausgeschöpft werden, bevor das Bundesgericht angerufen werden kann.