Rechtskraft bei Nichteintreten wegen Unzuständigkeit
Nichteintretensentscheid wegen Unzuständigkeit wird ohne Kompetenzkonflikt weder formell noch materiell rechtskräftig (E. 5).
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Nichteintretensentscheid wegen Unzuständigkeit wird ohne Kompetenzkonflikt weder formell noch materiell rechtskräftig (E. 5).
Ein fehlerhaftes Ruling bleibt bindend, wenn die Unrichtigkeit schwer erkennbar war und unumkehrbare Dispositionen erfolgten.
Einwohnergemeinden des Kantons Uri können mangels gesetzlicher Grundlage keine Beschwerde ans Bundesgericht erheben.
Abgetretener Verlustschein bleibt bei Kommanditgesellschaft steuerlich gültig, keine Umqualifikation ins Privatvermögen.
Ergänzende Vermögenssteuer auf Ertrags-Verkehrswert-Differenz gilt nur für Jahre nach Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesnorm.
Kosten eines Jurastudiums für einen Ökonom und Controller sind steuerlich nicht als Umschulungskosten abziehbar.