Rechtskraft bei Nichteintreten wegen Unzuständigkeit
Nichteintretensentscheid wegen Unzuständigkeit wird ohne Kompetenzkonflikt weder formell noch materiell rechtskräftig (E. 5).
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Nichteintretensentscheid wegen Unzuständigkeit wird ohne Kompetenzkonflikt weder formell noch materiell rechtskräftig (E. 5).
Ein fehlerhaftes Ruling bleibt bindend, wenn die Unrichtigkeit schwer erkennbar war und unumkehrbare Dispositionen erfolgten.
Einwohnergemeinden des Kantons Uri können mangels gesetzlicher Grundlage keine Beschwerde ans Bundesgericht erheben.
Abgetretener Verlustschein bleibt bei Kommanditgesellschaft steuerlich gültig, keine Umqualifikation ins Privatvermögen.
Zuschlag von 50% auf Erbschaften über CHF 200'000 im Kanton Glarus verstößt nicht gegen das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Ergänzende Vermögenssteuer auf Ertrags-Verkehrswert-Differenz gilt nur für Jahre nach Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesnorm.