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Zuschlag auf Erbschaften im Kanton Glarus verfassungskonform

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 10. Juni 2016
  • 1 Min. Lesezeit

Die Regelung des Kantons Glarus, wonach erbrechtliche Zuwendungen von mehr als 200‘000 mit einem Zuschlag von 50% belastet sind, verstösst nicht gegen das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.



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