Altlastensanierung als wertvermehrende Aufwendung
Sanierungskosten zur Altlastenbeseitigung eines landwirtschaftlichen Grundstücks für geplante Wohnüberbauung gelten als wertvermehrend.
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Sanierungskosten zur Altlastenbeseitigung eines landwirtschaftlichen Grundstücks für geplante Wohnüberbauung gelten als wertvermehrend.
Erträge aus betrügerischen Anlagesystemen sind steuerbar, selbst wenn sie nur gutgeschrieben und nicht ausbezahlt werden.
Bei Liegenschaftsverkauf an Aktionär mit sofortigem Weiterverkauf zählt der höhere Weiterverkaufspreis für die Grundstückgewinnsteuer.
Gewinn aus unterwertigem Erwerb von WIR-Guthaben zur Begleichung privater Schulden ist steuerbares Einkommen, kein Kapitalgewinn.
Vorsorgekapital für Selbständigkeit wird mit Einkommen besteuert, wenn keine selbständige Erwerbstätigkeit aufgenommen wird.
Privilegierte Besteuerung gilt nur für Einkünfte aus stillen Reserven, nicht für andere Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit.