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WIR-Gewinn als steuerbares Einkommen

9. Dez. 2016
1 Min. Lesezeit

Erwirbt ein Inhaber einer Einzelfirma WIR-Guthaben unter dem Verkehrswert und bezahlt damit eine Privatschuld, wobei das WIR-Guthaben ohne Einschlag angerechnet wird, stellt der Gewinn steuerbares Einkommen und keinen steuerfreien Kapitalgewinn dar.



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