WIR-Gewinn als steuerbares Einkommen
- Michal Sosnecki

- 9. Dez. 2016
- 1 Min. Lesezeit
Erwirbt ein Inhaber einer Einzelfirma WIR-Guthaben unter dem Verkehrswert und bezahlt damit eine Privatschuld, wobei das WIR-Guthaben ohne Einschlag angerechnet wird, stellt der Gewinn steuerbares Einkommen und keinen steuerfreien Kapitalgewinn dar.