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Besteuerung von bezogenem Vorsorgekapital bei Nichtnutzung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 9. Dez. 2016
  • 1 Min. Lesezeit

Wird das Vorsorgekapital zur Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit bezogen, ohne dass sodann eine selbständige Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, wird die Kapitalleistung – sofern sie nicht zurückbezahlt wird – zusammen mit dem übrigen Einkommen besteuert.



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