LSE-Daten und Rentenabstufung bei Gerichtsgutachten
Für Rentenabstufungen gelten die neuesten LSE-Daten; Revisionsregeln analog anwendbar (E. 5.2).
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Für Rentenabstufungen gelten die neuesten LSE-Daten; Revisionsregeln analog anwendbar (E. 5.2).
Arbeitgeberähnliche Stellung in mehreren Gesellschaften begründet keinen mehrfachen Anspruch auf den Höchstbetrag (E. 6).
Aufsichtsbehörden prüfen Sanierungsmassnahmen, während kantonale Gerichte nur die Umsetzung gemäss Anschlussvertrag beurteilen (E. 4.1).
Nicht fällige Forderungen werden nur bei sicherer Erfüllung besteuert, sonst erst bei Zahlungseingang (E. 4–5).
Abfindungen für nicht geleistete Arbeit fallen nicht unter Art. 15 DBA; OECD-Kommentar ist kein vorrangiges Auslegungsmittel (E. 7–10).
Pauschale Rückstellungen für Grossreparaturen sind nur zulässig, wenn früherer Unterhalt vernachlässigt und ungenügend abgeschrieben wurde.