Kein Zustellfiktion bei A-Post plus
Verfügung gilt bei A-Post plus erst mit Kenntnisnahme durch den Vertreter als eröffnet, nicht bei Zustellung an Steuerpflichtige.
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Verfügung gilt bei A-Post plus erst mit Kenntnisnahme durch den Vertreter als eröffnet, nicht bei Zustellung an Steuerpflichtige.
Aufwendungen für entgangenen Gewinn bei Patentverletzung nur abziehbar, wenn frühere Rückstellungen dafür rechtskräftig verbucht wurden.
Abzug von Zuwendungen an gemeinnützige juristische Personen erfordert Nachweis der Verwendung für gemeinnützige Zwecke.
Die Busse wird nach der versucht hinterzogenen Steuer berechnet, auch bei Geschäftsverlust oder schlechter Buchführung.