top of page

Kein Zustellfiktion bei A-Post plus

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Bei der falschen Eröffnung einer Verfügung via A-Post plus (Verfügung wurde an die Steuerpflichtigen eröffnet, obwohl der SV bekannt war, dass sie vertreten waren) gilt die Zustellfiktion nicht, weil – anders als bei eingeschriebenen Sendungen – keine Abholeinladung in den Briefkasten gelegt wird. Als Eröffnungsdatum ist somit das Datum der effektiven Kenntnisnahme der Verfügung durch den Vertreter massgebend.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page