Steuerabzug nur bei früherer Rückstellung für Patentverletzung
- Michal Sosnecki

- 16. Sept. 2018
- 1 Min. Lesezeit
Muss eine selbständig erwerbende Person dem Patenteigentümer den – aufgrund einer Patentverletzung – entgangenen Gewinn erstatten, kann er diese Aufwendungen steuerlich nur geltend machen, wenn er in den (bereits rechtskräftig veranlagten) Vorperioden entsprechende Rückstellungen verbucht hatte.