Ermessenstaxation bei verweigerter Buchführung
Verweigerung der Herausgabe von Geschäftsbüchern durch juristische Person rechtfertigt Ermessenstaxation wegen Pflichtverletzung.
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Verweigerung der Herausgabe von Geschäftsbüchern durch juristische Person rechtfertigt Ermessenstaxation wegen Pflichtverletzung.
Handänderungssteuer entfällt nur bei Betriebseinbringung; erneute Übertragung neuer Liegenschaften zählt als separates Geschäft.
Steuerpflichtiger kann umfassende Vollmacht des Vertreters nicht nachträglich bestreiten, auch nicht bei eingelegter Einsprache.
Renten aus privaten Unfallversicherungen sind vollständig steuerbar, im Gegensatz zu steuerfreien Genugtuungsleistungen.
Umsatzentschädigung an substanzlose Muttergesellschaft für F&E-Ergebnisse ohne Patentrechte ist verdeckte Gewinnausschüttung.
Gesellschaften gelten als nahestehend, wenn ein Alleinaktionär und Verwaltungsrat in beiden Gesellschaften Führungspositionen innehat.